Preise und AgB

Responsive Tabelle mit gestalteter Kopfzeile
Preisliste Ferienwohnungen
Vorsaison
16.April - 15. Juni
Hauptsaison
16. Juni - 30. September
Nebensaison
1. Oktober - 15. April
Ferienwohnung:
„Kirsche“
70,00 75,00 65,00
Ferienwohnung:
„Apfel“
70,00 80,00 65,00
Ferienwohnung:
„Birne“
65,00 75,00 75,00

Gut zu wissen- Preise & Buchungsbedingungen

  • Die Preise für die Ferienwohung verstehen sich pro Nacht und 1-2 Personen. Jede weitere Person über 3 Jahre berechnen wir mit 10 €.
  • Bei einem Aufenthalt ab 8 Nächten gewähren wir in der Nebensaison 5 % Rabatt.
  • Kinder bis einschließlich 2 Jahre übernachten bei uns kostenfrei.
  • Für Babys und Kleinkinder stellen wir ein Reisebett kostenfrei zur Verfügung. Handtücher für Kinder unter 2 Jahren bitten wir selbst mitzubringen.
  • Für Aufenthalte unterhalb der jeweiligen Mindestübernachtung berechnen wir einen einmaligen Kurzbuchungszuschlag von 40 €.
  • Das Rauchen ist im gesamten Haus nicht gestattet – wir danken für Ihr Verständnis.
Mindestaufenthalte:
  • Die Ferienwohnung Kirsche ist ab 7 Nächten buchbar.

  • Die Ferienwohnungen Apfel und Birne stehen in der Vor- und Nebensaison bereits ab 5 Nächten zur Verfügung.

  • Kleinere Buchungslücken können auf Anfrage genutzt werden.

In allen Preisen enthalten:
  • Endreinigung

  • Sämtliche Nebenkosten

  • WLAN

  • Ein PKW-Stellplatz direkt am Haus

  • Bettwäsche, Handtücher und Geschirrtücher

AGB’s

Kurtaxe

Die Gemeinde Sipplingen ist ein staatlich anerkannter Erholungsort und erhebt daher eine Kurtaxe. Diese ist von jedem Gast ab dem 16. Lebensjahr zu zahlen – unabhängig davon, ob Einrichtungen oder Angebote genutzt werden.

Die Kurtaxe beträgt:

  • 3,90 € pro Person und Tag vom 1. April bis 31. Oktober
  • 2,50 € pro Person und Tag vom 1. November bis 31. März

Mit der Zahlung erhalten Sie zwei Gästekarten:

  • die Echt Bodensee Card (EBC)
  • die Karte des Verkehrsverbunds Hegau-Bodensee (VHB)

Diese ermöglichen zahlreiche Vergünstigungen im Freizeit- und Kulturbereich sowie die kostenlose Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in der Region.

 

Gastaufnahmevertrag
  • Der Gastaufnahmevertrag gilt als abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung gebucht und von uns bestätigt oder – falls zeitlich keine Bestätigung mehr möglich war – bereitgestellt wurde.Der Vertrag verpflichtet beide Seiten zur Erfüllung – unabhängig davon, für welchen Zeitraum er abgeschlossen wurde.
Anzahlung
  • Eine Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu leisten.
  • Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann die Vermieterin – nach Mahnung mit Fristsetzung – vom Vertrag zurücktreten.
Restzahlung
  • Der verbleibende Betrag ist zu Beginn des Aufenthalts, spätestens jedoch am vorletzten Tag des Urlaubs zu zahlen.
  • Bei kurzfristigen Buchungen erfolgt die vollständige Zahlung vor Ort in Sipplingen.
  • Bitte beachten Sie: Zahlungen per Scheck oder Karte sind nicht möglich.
Haftung und Rücktritt
  • Sollte die Ferienwohnung nicht wie vereinbart bereitgestellt werden können, verpflichtet sich die Vermieterin, eine gleichwertige Unterkunft zu organisieren.
  • Wenn Sie die gebuchte Leistung nicht in Anspruch nehmen, sind 90 % des Reisepreises zu zahlen – abzüglich ersparter Aufwendungen.
  • Selbstverständlich versuchen wir, die Ferienwohnung anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Bis dahin bleibt der Entschädigungsbetrag zu entrichten.
  • Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
  • Bei Fragen zur Ausstattung, Anreise, Buchung oder den allgemeinen Geschäftsbedingungen helfen wir Ihnen jederzeit gerne weiter.