Preise und AgB
Vorsaison 16.April - 15. Juni |
Hauptsaison 16. Juni - 30. September |
Nebensaison 1. Oktober - 15. April |
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Ferienwohnung: „Kirsche“ |
70,00 | 75,00 | 65,00 |
Ferienwohnung: „Apfel“ |
70,00 | 80,00 | 65,00 |
Ferienwohnung: „Birne“ |
65,00 | 75,00 | 75,00 |
Gut zu wissen- Preise & Buchungsbedingungen
- Die Preise für die Ferienwohung verstehen sich pro Nacht und 1-2 Personen. Jede weitere Person über 3 Jahre berechnen wir mit 10 €.
- Bei einem Aufenthalt ab 8 Nächten gewähren wir in der Nebensaison 5 % Rabatt.
- Kinder bis einschließlich 2 Jahre übernachten bei uns kostenfrei.
- Für Babys und Kleinkinder stellen wir ein Reisebett kostenfrei zur Verfügung. Handtücher für Kinder unter 2 Jahren bitten wir selbst mitzubringen.
- Für Aufenthalte unterhalb der jeweiligen Mindestübernachtung berechnen wir einen einmaligen Kurzbuchungszuschlag von 40 €.
- Das Rauchen ist im gesamten Haus nicht gestattet – wir danken für Ihr Verständnis.
Mindestaufenthalte:
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Die Ferienwohnung Kirsche ist ab 7 Nächten buchbar.
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Die Ferienwohnungen Apfel und Birne stehen in der Vor- und Nebensaison bereits ab 5 Nächten zur Verfügung.
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Kleinere Buchungslücken können auf Anfrage genutzt werden.
In allen Preisen enthalten:
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Endreinigung
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Sämtliche Nebenkosten
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WLAN
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Ein PKW-Stellplatz direkt am Haus
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Bettwäsche, Handtücher und Geschirrtücher
AGB’s
Kurtaxe
Die Gemeinde Sipplingen ist ein staatlich anerkannter Erholungsort und erhebt daher eine Kurtaxe. Diese ist von jedem Gast ab dem 16. Lebensjahr zu zahlen – unabhängig davon, ob Einrichtungen oder Angebote genutzt werden.
Die Kurtaxe beträgt:
- 3,90 € pro Person und Tag vom 1. April bis 31. Oktober
- 2,50 € pro Person und Tag vom 1. November bis 31. März
Mit der Zahlung erhalten Sie zwei Gästekarten:
Diese ermöglichen zahlreiche Vergünstigungen im Freizeit- und Kulturbereich sowie die kostenlose Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in der Region.
Gastaufnahmevertrag
- Der Gastaufnahmevertrag gilt als abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung gebucht und von uns bestätigt oder – falls zeitlich keine Bestätigung mehr möglich war – bereitgestellt wurde.Der Vertrag verpflichtet beide Seiten zur Erfüllung – unabhängig davon, für welchen Zeitraum er abgeschlossen wurde.
Anzahlung
- Eine Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu leisten.
- Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann die Vermieterin – nach Mahnung mit Fristsetzung – vom Vertrag zurücktreten.
Restzahlung
- Der verbleibende Betrag ist zu Beginn des Aufenthalts, spätestens jedoch am vorletzten Tag des Urlaubs zu zahlen.
- Bei kurzfristigen Buchungen erfolgt die vollständige Zahlung vor Ort in Sipplingen.
- Bitte beachten Sie: Zahlungen per Scheck oder Karte sind nicht möglich.
Haftung und Rücktritt
- Sollte die Ferienwohnung nicht wie vereinbart bereitgestellt werden können, verpflichtet sich die Vermieterin, eine gleichwertige Unterkunft zu organisieren.
- Wenn Sie die gebuchte Leistung nicht in Anspruch nehmen, sind 90 % des Reisepreises zu zahlen – abzüglich ersparter Aufwendungen.
- Selbstverständlich versuchen wir, die Ferienwohnung anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Bis dahin bleibt der Entschädigungsbetrag zu entrichten.
- Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
- Bei Fragen zur Ausstattung, Anreise, Buchung oder den allgemeinen Geschäftsbedingungen helfen wir Ihnen jederzeit gerne weiter.