Einmaliger Zuschlag für eine Anmietung von weniger als 7 Übernachtungen: 30 €
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Die Ferienwohnungen stehengrundsätzlich nur ab 7 Übernachtungen zur Verfügung. Nur in der Neben- und Mittelsaison können die Wohnungen auch ab 4 Tagen und nur im Anschluss an eine bestehende Buchung gemietet werden. Kleinere Buchungslücken können genutzt werden.
Die Preise beinhalten jeweils die Endreinigung, die Nebenkosten, WLAN und einen PKW-Stellplatz. Bettwäsche, Handtücher und Geschirrtücher stehen ebenfalls kostenlos zur Verfügung.
Für Kleinkinder/Babys steht ein Reisebettchen zur Verfügung. Handtücher für bis 2-Jährige sind selbst mitzubringen.
Das Rauchen ist innerhalb des gesamten Haus nicht gestattet.
§ Kurtaxe
Die Gemeinde Sipplingen erhebt als staatlich anerkannter „Erholungsort“ eine Kurtaxe. Sie ist von jedem Gast zu bezahlen, unabhängig davon, ob die Einrichtungen in Anspruch genommen werden. Die Kurtaxe beträgt pro Person und Tag ab dem 16. Lebensjahr in der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober 3.- € - und vom 01. November bis 31. März 2.- €. Mit der Zahlung der Kurtaxe erhalten Sie zwei Gästekarten (EBC = ECHT BODENSEE CARD und VHB = VERKEHRSVERBUND HEGAU-BODENSEE), mit denen eine Vergünstigung bei einer Vielzahl von Angeboten im Freizeit- und Kulturbereich verbunden sind. Sie beinhaltet auch die kostenlose Nutzung des öffentichen Nahverkehrs.
§ Der Gastaufnahmevertrag
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
§ Anzahlung
Eine Anzahlung ist innerhalb 7 Tagen nach Buchungsbestätigung zu zahlen.
Eine Nichtzahlung berechtigt die Vermieterin nach Mahnung mit Fristsetzung vom Gastaufnahmevertrag zurückzutreten.
§ Restzahlung
Der Restbetrag kann zu Urlaubsbeginn, spätestens aber am vorletzten Tag des Aufenthaltes bezahlt werden.
Bei sehr kurzfristiger Buchung erfolgt die Komplettzahlung vor Ort in Sipplingen. Zahlungen per Scheck oder Karte sind nicht möglich.
§ Haftung / Schadenersatz
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Ferienwohnung dem Gast eine gleichwertige Wohnung zu besorgen.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Der Gast zahlt demnach bei Ferienwohnungen 90% des Reisepreises.
Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Wohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe hat der Gast für die Dauer des Vertrages den genannten Entschädigungsbetrag zu entrichten.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Alle Fragen zur Ausstattung, Anreisemöglichkeiten, Buchungsunterlagen und den AGB’s beantwortet Ihnen gerne
Elisabeth Hepp
Haus zum Schlossberg
Burkhard-von-Hohenfelsstr. 6
78354 Sipplingen
Tel.: 07551 – 63450
Handy: +491785462151
Mail: hepp-sipplingen@gmx.de